Mit dem Einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) kannst du Lohnmeldungen direkt aus Infinity Payroll an Behörden und Sozialversicherungen übermitteln. Die Datenübermittlung läuft über unseren Swissdec-zertifizierten Partner.Documentation Index
Fetch the complete documentation index at: https://docs.infinity.swiss/llms.txt
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Voraussetzungen
Bevor du ELM-Meldungen übermitteln kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- ELM-Profil von deinen Sozialversicherungen angefordert und in Infinity hinterlegt
- BUR-Nummer korrekt erfasst
- Versicherungen vollständig eingerichtet
Meldungen konfigurieren
Um Übermittlungen via ELM zu konfigurieren, stelle sicher, dass alle notwendigen ELM-Profile vorhanden sind und die Angaben zu den Versicherungen sowie die BUR-Nummer korrekt in der Firma hinterlegt sind. Stelle dann sicher, dass in Lohn > Firma > Neue Änderung > ELM Übermittlungen konfigurieren die gewünschten Meldungen aktiviert sind. Folgende Meldungen werden immer automatisch übermittelt und können nicht konfiguriert werden:- Meldungen an die Ausgleichskassen (AHV, FAK, …)
- Jahreslohnmeldungen an Versicherungen (UVG, KTG, …)
- Quellensteuermeldungen
- «Soll die jährliche, rückwirkende und voraussichtliche elektronische Lohnmeldung an die Pensionskasse übermittelt werden?» (empfohlen, wenn die Pensionskasse ELM unterstützt, aktuell noch nicht sehr verbreitet)
- «Soll die monatliche Statistikmeldung an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden?» (in seltenen Fällen verwendet)