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Mit dem Einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) kannst du Lohnmeldungen direkt aus Infinity Payroll an Behörden und Sozialversicherungen übermitteln. Die Datenübermittlung läuft über unseren Swissdec-zertifizierten Partner.

Voraussetzungen

Bevor du ELM-Meldungen übermitteln kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Meldungen konfigurieren

Um Übermittlungen via ELM zu konfigurieren, stelle sicher, dass alle notwendigen ELM-Profile vorhanden sind und die Angaben zu den Versicherungen sowie die BUR-Nummer korrekt in der Firma hinterlegt sind. Stelle dann sicher, dass in Lohn > Firma > Neue Änderung > ELM Übermittlungen konfigurieren die gewünschten Meldungen aktiviert sind. Folgende Meldungen werden immer automatisch übermittelt und können nicht konfiguriert werden:
  • Meldungen an die Ausgleichskassen (AHV, FAK, …)
  • Jahreslohnmeldungen an Versicherungen (UVG, KTG, …)
  • Quellensteuermeldungen
Folgende Optionen sind zusätzlich aktivierbar:
  • «Soll die jährliche, rückwirkende und voraussichtliche elektronische Lohnmeldung an die Pensionskasse übermittelt werden?» (empfohlen, wenn die Pensionskasse ELM unterstützt, aktuell noch nicht sehr verbreitet)
  • «Soll die monatliche Statistikmeldung an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden?» (in seltenen Fällen verwendet)
Die Meldung wird über unseren Swissdec-zertifizierten Partner an die entsprechenden Empfänger übermittelt.

Go-Live für ELM-Übermittlungen aktivieren

Um die Übermittlungen zu aktivieren, musst du in den Einstellungen unter «Lohnbuchhaltung > Übermittlung» die Option «Live schalten» anklicken. Hier siehst du auch den aktuellen Übermittlungsstatus, ob die Übermittlungen zurzeit aktiviert sind.