Zahlung in einer anderen Währung
Beim Abgleich einer Bankbewegung mit einer Rechnung in einer anderen Währung gilt:- Entspricht der Betrag in der Währung der Rechnung dem offenen Betrag, ist die Rechnung bezahlt. Die Differenz in Franken ist eine Kursdifferenz.
- Weicht er davon ab, wird genau dieser Betrag angerechnet. Der Rest bleibt offen, ein Mehrbetrag ist eine Überzahlung.
- Fehlt der Betrag auf der Bankbewegung und liegt die Differenz bei höchstens 3 % des verbuchten Frankenbetrags, ist die Rechnung bezahlt und die Differenz eine Kursdifferenz. Ist die Zahlung deutlich kleiner, bleibt der Rest offen. Ist sie deutlich grösser, ist die Rechnung bezahlt und der Mehrbetrag eine Überzahlung.
- Kursdifferenz – die Rechnung gilt als vollständig bezahlt. Die Differenz geht auf Konto 6960.
- Überzahlung – die Zahlung wird in die Währung der Rechnung umgerechnet. Was über den offenen Betrag hinausgeht, ist eine Überzahlung: bei Forderungen auf Konto 2030 «Erhaltene Anzahlungen», bei Lieferantenrechnungen auf Konto 1192 «Geleistete Anzahlungen».
- Restbetrag – die umgerechnete Zahlung deckt den offenen Betrag nicht. Der Rest bleibt offen.